Die Finanzierung eines derartigen Vorhabens besteht gewöhnlich aus Eigenkapital und Fremdkapital, Anbieter offerieren zwar auch Immobilienfinanzierungen ohne bzw. mit geringem Eigenkapital, was aber letztendlich höhere Zinssätze bedeutet.
Bauherren sollten, da es eine Vielzahl von Anbietern, Finanzierungsmöglichkeiten und Konditionen - darunter Laufzeit, Zinsen und Raten - gibt, ein entsprechendes Konzept nach Möglichkeit in Zusammenarbeit mit Fachkräften erstellen. Zur Baufinanzierung werden unter anderem das Annuitätendarlehen, das Volltilger-Darlehen, das variable Darlehen, das Cap-Darlehen, das Forward-Darlehen und das Bauspardarlehen genutzt.
Das Annuitätendarlehen ist eine weit verbreitete Finanzierungsvariante. Der Bauherr erhält hier von der Bank oder Sparkasse ein Darlehen, welches er in gleich bleibenden, zumeist monatlichen Raten (Annuitäten) zurückzahlt. Die Rate setzt sich aus Tilgung und Zinsen zusammen, wobei in der Praxis eine Tilgung von jährlich mindestens 1 % der Darlehenssumme gängig ist. Die Zinsen sinken während der Laufzeit durch die anteilmäßige Rückzahlung des Darlehensbetrages und folglich steigt bei konstanter Rate wiederrum der Tilgungsanteil. Vorteilhaft für den Bauherren sind die kalkulierbare finanzielle Belastung, ein feststehender Zinssatz und die stetige Reduzierung der Darlehenssumme.
Finanzkräftige Bauherren können ein Volltilger-Darlehen abschließen, hierbei handelt es sich um ein Annuitätendarlehen, das während der Zinsbindung zurückgezahlt wird. Der daraus resultierende hohe Tilgungssatz führt zu einer schnelleren Entschuldung, Banken belohnen dies mit Zinsrabatten.
Bei einem variablen Darlehen richtet sich der Zinssatz nach der Entwicklung am Geldmarkt und wird vierteljährlich angepasst. Dadurch kann die monatliche Belastung für den Bauherren steigen oder fallen, für ihn also keine kalkulierbare Größe. Vorteil hierbei, das Darlehen kann nach einer Bindungsfrist, in der Regel nach drei Monaten, vollständig oder teilweise getilgt oder in einen Darlehensvertrag mit festem Zinssatz umgeändert werden.
Der Zinssatz beim Cap-Darlehen ist ebenfalls variabel, es gelten aber Obergrenzen. Die Zinsen werden vierteljährlich angeglichen, maßgebend ist der Interbankenzinssatz. Möglich ist auch hier eine Sondertilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung und gegebenenfalls kann das Cap-Darlehen in ein Annuitätendarlehen umgewandelt werden.
Läuft die Zinsbindung des bestehenden Darlehensvertrages innerhalb der nächsten 60 Monate aus und sollen die derzeitig günstigen Zinskonditionen für die Zukunft gesichert werden, so kann der Bauherr eine vorzeitige Anschlussfinanzierung abschließen - ein Forward-Darlehen. Jenes wird erst nach Ablauf des bisherigen Darlehens in Anspruch genommen, während dieser Wartephase entstehen keine Bereitstellungskosten oder Zinsen.
Eine weitere Form der Immobilienfinanzierung ist das Bauspardarlehen einer Bausparkasse. Beim Abschluss eines Bausparvertrages werden die Bausparsumme - beruhend auf Bausparguthaben und Bauspardarlehen - und die Sparraten festgelegt. Je nach Ausgestaltung müssen 40 % bis 50 % der vereinbarten Bausparsumme angespart werden, danach kann die Zuteilung erfolgen, das heißt, das Darlehen wird ausgezahlt. Das Bausparguthaben wird niedrig verzinst, dafür erhält der Bausparer im Gegenzug das Bauspardarlehen zu einem günstigen Zinssatz. Bei einem Bauspardarlehen erfolgt die Rückzahlung in monatlichen Raten und diese setzen sich wie bei einem Annuitätendarlehen aus Zinsen und Tilgung zusammen. Von staatlicher Seite wird der Bausparer mit der Wohnungsbauprämie belohnt, jeder der mindestens 50,00 Euro jährlich in einen Bausparvertrag leistet und die Einkommensgrenze nicht übersteigt - bei Ledigen sind dies 25.600 Euro, bei Ehepartnern 51.200 Euro - profitiert von dieser. Nachteilig sind hingegen die vergleichsweise hohen Abschlusskosten.
Wer einen Riester-Vertrag besitzt und mindestens 10.000 Euro Kapital ansparen konnte (Sparrate und staatliche Zulagen), hat nun mit der Eigenheimrente die Option, das gesamte Kapital für eine selbst genutzte Immobilie, die Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt darstellt, einzusetzen und zwar ohne die staatlichen Zulagen einzubüßen. Möglich ist weiterhin die Tilgung eines bereits bestehenden Baudarlehens, die Sparrate und die staatlichen Zuschüsse fließen dann nicht mehr in den Riester-Vertrag, sondern in den Darlehensvertrag.
Besonders für Familien mit Kindern ist dies attraktiv, denn die Zulagen betragen seit 2008 für Erwachsene 154 Euro, pro Kind 185 Euro und für 2008 Geborene sogar 300 Euro pro Jahr. Die Beiträge in einen Riester-Vertrag sind aber auch steuerlich absetzbar, bei der Einkommensteuererklärung führt das Finanzamt eine Günstigerprüfung durch. Riester-Verträge können seit 2002 abgeschlossen werden, die wenigsten Verträge weisen gegenwärtig ein Guthaben von 10.000 Euro aus, so dass erst 2010 diese Eigenheimrente in den meisten Fällen zum Tragen kommt.