Mit Hilfe der Krankentagegeldversicherung können die finanziellen Lücken, die während der Arbeitsunfähigkeit meist entstehen, geschlossen werden. Demzufolge findet auch der Begriff Verdienstausfallversicherung häufig Verwendung.
Das Krankentagegeld wird von dem Versicherer nach Ablauf der Karenzzeit geleistet, dementsprechend ist die Karrenzeit ein wichtiges Kriterium bei der Versicherungswahl und den Versicherungsprämien. Die Karrenzeit bezeichnet den Zeitraum vom Eintritt des Versicherungsfalls, währenddessen kein Leistungsanspruch besteht, und dem Zeitpunkt, an dem die Versicherung zur Leistung des Krankentagegeldes verpflichtet ist. Je länger die Karrenzeit, umso günstiger sind in der Regel die Versicherungsbeiträge. Außerdem besteht die Möglichkeit eines Stufenmodells, hier steigert sich das Krankentagegeld mit zunehmender Krankheitsdauer.
Bei Eintritt der unfall- beziehungsweise krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers zahlt der Arbeitgeber 6 Wochen lang den vollen Lohn (Lohnfortzahlung). Danach greift die Gesetzliche Krankenversicherung, allerdings erstattet diese nicht den vollen Lohn, sondern lediglich maximal 70% des Bruttoeinkommens beziehungsweise maximal 90% des Nettoeinkommens, so dass finanzielle Defizite entstehen können, die sich insbesondere bei längerer Arbeitsunfähigkeit bemerkbar machen. Das Krankengeld kann höchstens aus der Beitragsbemessungsgrenze errechnet werden, so dass in diesem Zusammenhang Nachteile für Personen mit überdurchschnittlichem Einkommen entstehen. Demzufolge ist die Absicherung mittels einer Krankentagegeldversicherung von äußerster Wichtigkeit. Und zwar insbesondere für Personen, die hohe monatliche Belastungen, wie beispielsweise Darlehenstilgungen, zu tragen haben.
Bei Abschluss einer Krankentagegeld-Versicherung spielt selbstverständlich die Höhe des Krankentagegeldes eine entscheidende Rolle. Die private Krankentagegeld-Versicherung deckt die Differenz zwischen dem regulären Nettoeinkommen und dem Krankengeld der Gesetzlichen Krankenversicherung, so dass bis zu 100% des Nettoeinkommens insgesamt geleistet werden können. Die Karenzzeit beträgt üblicherweise 42 Tage, so schließt die private Krankentagegeldversicherung üblicherweise direkt an die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers an.
Bestimmte gesetzlich versicherte Personen haben keinen Anspruch auf Krankengeld, das Wettbewerbsstärkungsgesetz erweitert diesen Personenkreis. Ab 2009 sind beispielsweise hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige ausgeschlossen. Dieser Personenkreis kann sich ab 2009 mittels eines Krankengeldwahltarifs der Gesetzlichen Krankenversicherung absichern, dieser Tarif versichert Personen, die keinen oder lediglich einen eingeschränkten Krankengeldanspruch besitzen.
Für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige und Freiberufler ist die Private Krankentagegeld-Versicherung ein absolutes Muss, denn ein krankheits- beziehungsweise unfallbedingter Ausfall führt nicht nur zu finanziellen Einbußen, in manchen Fällen ist die Existenz gefährdet. Die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung im Fall der Arbeitsunfähigkeit sind den entsprechenden Bedingungen beziehungsweise Satzungen zu entnehmen (ab 2009 kein Krankengeld mehr).
Die Private Krankenvollversicherung schließt in vielen Fällen das Krankentagegeld mit ein, dies ist jedoch vom jeweiligen Tarif abhängig.
Auch bei Selbstständigen und Freiberuflern richtet sich die Höhe des vereinbarten Krankentagegeldes nach dem individuellen Erfordernis. Selbstständige und Freiberufler können bereits ab dem 4. Tage Leistungen der Versicherungsgesellschaft beziehen, allerdings ist es aus Kostengründen sinnvoll, genau zu überlegen, wie lange man ohne die Leistungen auskommt (3,6, 8 etc. Wochen). Auch eine Staffelung ist möglich.
Durch die Krankentagegeldversicherung ist jedoch nur die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit abgesichert, sofern eine Berufsunfähigkeit eintritt, entfällt die Leistungspflicht der Versicherungsgesellschaft. Für diesen Fall empfiehlt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU Versicherung) beziehungsweise Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ). Diese Berufsunfähigkeitsversicherungen unterscheiden sich geringfügig in der Ausgestaltung der verschiedenen Versicherungsbedingungen und dem Absicherungsverfahren.