Versicherungen:

Die Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung ist eine Versicherung, die Schäden am Fahrzeug abdeckt, die aufgrund verschiedener Faktoren entstehen können. Bei der Teilkaskoversicherung handelt es sich um eine freiwillige Autoversicherung. Wer auf sein Fahrzeug angewiesen ist, d. h. es ständig benötigt, ist mit einer Teilkaskoversicherung gut beraten. Schäden, die durch Brand, Hagel, Glasbruch, Sturm oder Diebstahl verursacht wurden, werden von der Teilkaskoversicherung abgedeckt. Daneben gibt es noch die Vollkaskoversicherungen, die auch für selbst verursachte Schäden am eigenen Auto aufkommt.
Was der Fahrzeughalter in die Teilkaskoversicherung einzahlen muss, richtet sich zum einen nach der Typenklasse und zum anderen nach dem Versicherungsunter­nehmen, für das man sich entschieden hat.
Die Typenklasse besagt, dass Fahrzeuge, die eine hohe Typenklasse haben, auch in der Versicherungsprämie hoch eingestuft werden, da es sich hier meist um begehrte Objekte im Bezug auf Diebstähle handelt. In der Typenklasse spiegeln sich jedoch auch die Reparaturkosten wieder, die das Versicherungsunternehmen bereits für diesen Typ Fahrzeug gezahlt hat.

Beim Abschluss der Teilkaskoversicherung kann der Versicherungsnehmer zwischen einer Selbstbeteiligung oder keiner Selbstbeteiligung wählen. Die Höhe der Selbstbeteiligung spiegelt sich auch in den Beiträgen wieder. Da eine hohe Selbstbeteiligung einen geringeren Beitrag gewährleistet und keine Selbstbeteiligung die Beiträge teurer macht. Selbstbeteiligung heißt für den Versicherungsnehmer, dass Schäden, die unter dieser Selbstbeteiligungssumme liegen, er zu tragen hat, die Schäden, die darüber gehen, werden von der Versicherung übernommen, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.
Beachten sollte man, dass eine Teilkaskoversicherung nur den Zeitwert des Fahrzeuges ersetzt, so dass sich diese Autoversicherung nur für neuere Autos eignet, Altautos benötigen im Prinzip keine Teilkaskoversicherung.
Teilweise ziehen manche Versicherer bei einem Autodiebstahl 10 % des Zeitwertes des Fahrzeuges ab, wenn das Fahrzeug nicht mit einer Wegfahrsperre versehen war.
Und bei ganz neuen Fahrzeugen ist statt der Teilkaskoversicherung eher die Vollkaskoversicherung zu empfehlen, da diese die kompletten Kosten des Schadens abdeckt.